12.11.2009
( en Esperanto)
( bei Demokratie-Spiegel.de)
Esperanto ist bei dem "Bundeswettbewerb Fremdsprachen" nicht zugelassen. Dies teilte die in Bonn ansässige Geschäftsstelle des Wettbewerbs mit. Der Ausschluss von Esperanto widerspricht den im Internet veröffentlichten Teilnahmebedingungen, nach denen z.B. am Kurzgeschichtenwettbewerb (EW Kreativ) "Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 - 10 mit einer selbst verfassten Geschichte in einer Fremdsprache ihrer Wahl teilnehmen" können. Die Anmeldefrist für diesen Einzelwettbewerb endet am 6. Dezember 2009.
Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Projekt von Bildung und Begabung e.V., der "Initiative des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zur Begabungs- und Begabtenförderung". Die Projekte des Vereins werden laut Eigenangabe "überwiegend durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft finanziert".
Ablehnungsbeschluss des Wettbewerbs-Beirats
Der Leiter der Wettbewerbsgeschäftsstelle, Bernhard Sicking, erläuterte die Entscheidung am Montag gegenüber dem Vorsitzenden des Berliner Vereins EsperantoLand e.V., Louis v. Wunsch-Rolshoven: Die Ablehnung von Esperanto beruht auf einem Beschluss des Beirats des Wettbewerbs, "Kunstsprachen" nicht zuzulassen. Eine nähere Begründung hierzu wurde nicht gegeben. (In der Literatur zu Esperanto wird von "Plansprachen" gesprochen, da Esperanto eine aus den nationalen Sprachen geplant entwickelte Sprache ist.)
"Le Monde Diplomatique" in Esperanto
Der Verein EsperantoLand hat der Geschäftsstelle des Wettbewerbs eine Bitte um Änderung des Beschlusses und Zulassung von Esperanto zugesandt. Hierbei wurde darauf verwiesen, dass Esperanto dem internationalen kulturellen Austausch dient, entsprechend den Zielen des Sprachenwettbewerbs. Außerdem wurde die heutige Situation des Esperanto dargestellt - unter Verweis z.B. auf die esperantosprachigen Seiten der Wikipedia, der chinesischen Regierung und der Zeitung Le Monde Diplomatique.
Esperanto war in Deutschland zweimal verboten
Es wurde auch nach den Gründen für den Ausschluss von Esperanto gefragt, unter Hinweis darauf, dass Esperanto in Deutschland zweimal unterdrückt und verboten war - zunächst in Nazi-Deutschland von 1933 bis 1945, dann in der DDR von 1949 bis in die sechziger Jahre hinein. Hitler hatte sich schon in den zwanziger Jahren in "Mein Kampf" gegen das Esperanto gewandt, das 1887 von dem polnisch-jüdischen Augenarzt Ludwig Zamenhof vorgestellt wurde.
Diskriminierung gegen Schüler, die Esperanto lernen?
Weiterhin heißt es in dem Schreiben an den Fremdsprachenwettbewerb: "Ich bitte auch zu prüfen, ob und inwieweit Schüler, die Esperanto gelernt haben und mit dieser Sprache am Wettbewerb teilnehmen möchten, durch eine Ablehnung gegenüber anderen Schülern diskriminiert werden."
Von der Kultusministerkonferenz anerkannt
Seit den fünfziger Jahren ist Esperanto in der Bundesrepublik Deutschland von der Kultusministerkonferenz als Schulsprache anerkannt; es wird auch an einigen Universitäten gelehrt und erforscht. In Ungarn werden jährlich etwa 5000 offizielle Prüfungen in Esperanto abgelegt.
Die Mauer um den Fremdsprachenwettbewerb muss fallen!
Das Schreiben endet mit den Worten: "Die Berliner Mauer ist vor zwanzig Jahren gefallen. Es ist an der Zeit, dass nunmehr auch die Mauer fällt, die der Bundeswettbewerb Fremdsprachen vor dreißig Jahren gegen Esperanto errichtet hat."